- Die neuen Reifenkennzeichnungen gelten für die ab dem 1. Juli 2012 hergestellten, für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen für Pkws, 4x4-Wagen, Distributionswagen, Lkws und Busse.
- Die Kennzeichnungen gelten nicht für Spikereifen, runderneuerte Reifen, Ersatzreifen oder für Rennen oder Oldtimer bestimmte Reifen.
Die Reifenkennzeichnungen gelten nicht für die folgenden Reifen:
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm (Durchmesser≤10″ tai ≥25″)
- Runderneuerte Reifen
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind.